Vorstand & Geschäftsordnung des...

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Geschäftsordnung des Vorstandes „Kiek in“ e.V. Berlin
(Beschluss des Vorstandes vom 15.08.2012)

Zur Realisierung der Aufgaben des Vorstandes entsprechend § 7 (7) der Satzung in der Fassung vom 17.06.2011 gibt sich der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung:

 

1. Geschäftsverteilung des Vorstandes

Wilfried Nünthel (Vorstandsvorsitzender)

Verantwortungsbereich: Grundsatzarbeit im Verein; Leitung des Vorstandes; Repräsentations- und Lobbyarbeit; Quartiers- und Stadtteilmanagement

Ansprechpartner für: Geschäftsführerin, QuartiersBüro, Bereich, Stadtteilmanagement/Öffentlichkeitsarbeit

Werner Gollmer (Ehrenvorsitzender und Vorstand für Finanzen/Controlling)

Verantwortungsbereich: Controlling, Mittelbeschaffung, Mittelverwendung, Mittelabrechnung, Erstellen der Jahresbilanz; Arbeitsrecht; Qualitätsmanagement

Ansprechpartner für: Geschäftsführerin, Verwaltung, Qualitätsmanagementbeauftragter

Marion Baumann (Vorstand für Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit)

Verantwortungsbereich: Kontaktpflege zu freiwillig Engagierten und Vereinsmitgliedern; Durchführung des Vereinsstammtisches; Öffentlichkeitsarbeit (nach innen); Zusammenarbeit mit gGmbH

Ansprechpartner für: Jugendhilfe, Nachbarschaftshilfe für Frauen, Kita, Ehrenamtliche und Vereinsmitglieder, Geschäftsführung

Dr. John Norden (Vorstand für Personalangelegenheiten)

Verantwortungsbereich: Beschäftigungsförderung; Arbeitsbedingungen; Personalangelegenheiten

Ansprechpartner für: Nachbarschafts- und Familienzentrum, Kieztreff West, Geschäftsführung

 

2. Arbeitsplanung des Vorstandes

2.1. Der Vorstand gibt sich jeweils für den Zeitraum zwischen den jährlichen Mitgliederversammlungen einen Arbeitsplan. In diesem sind jene thematischen Schwerpunkte festzulegen, die einer langfristigen Vorbereitung bedürfen. Des Weiteren sind dazu die Verantwortlichkeiten, Art und Weise der Vorlagen schriftliche Vorlage, Tischvorlage, mündliche Darlegungen sowie die Termine festzulegen

2.2. Ständige Tagesordnungspunkte der Vorstandssitzung sind:

Bestätigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung des Vorstandes sowie der jährlichen Mitgliederversammlung, einschließlich Beschlusskontrolle;

Bericht der Geschäftsführung zur Vereinsarbeit einschließlich einer Betrachtung der finanziellen Situation in Zusammenarbeit mit dem Vorstand für Finanzen/Controlling sowie Unterbreitung eventuell notwendiger Entscheidungsvorschläge;

aktuelle Fragen des Mitgliederlebens insbesondere Vorschläge, Anregungen und Kritiken der Mitglieder u.a.m.;

Informationen der Vorstandsmitglieder aus ihrem Verantwortungsbereich, die für den gesamten Vorstand bedeutsam sind;

2.3. Darüber hinaus ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt, mindestens 2 Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung bei dem Vorsitzenden gesonderte Tagesordnungspunkte zu beantragen. Das gleiche Recht steht auch der Geschäftsführung des Vereins zu.

2.4. Bei Bedarf und aus aktuellem Anlass können außerordentliche Sitzungen einberufen werden bzw. notwendige Entscheidungen gemäß Satzung im Umlaufverfahren getroffen werden. Über die ordentlichen und außerordentlichen Vorstandssitzungen ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Dieses ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Notwendige Entscheidungen im Umlaufverfahren sind jeweils im Protokoll der folgenden Vorstandssitzung zu dokumentieren.